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Veröffentlichungen

Nach der seit dem 23. Juli 2014 geltenden Hauptsatzung der Gemeinde Bönebüttel gilt:

Satzungen und Verordnungen der Gemeinde werden durch Aushang an den amtlichen Bekanntmachungstafeln der Gemeinde Bönebüttel, die sich vor dem Feuerwehrgerätehaus Dorfstraße 5, vor dem Feuerwehrgerätehaus Bönebütteler Damm 152 und Bönebütteler Damm 40 (bei der Bushaltestelle) befinden, während der Dauer von einer Woche bekannt gemacht. Die Bekanntmachung ist mit dem Ablauf des letzten Tages der Aushangfrist bewirkt.

Informationshalber werden diese Veröffentlichungen außerdem zusätzlich auf dieser Webseite, dort aber nicht mehr wie bisher unter „Amtliche Bekanntmachungen“, sondern unter „Veröffentlichungen“ zur Verfügung gestellt.

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