Schiedsleute
Schiedsamt
Die Schiedsfrauen und Schiedsmänner sind dazu berufen, Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen durchzuführen.
Bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten im Sinne der Schiedsordnung handelt es sich um Verfahren, die im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung vor dem Amts- oder Landgerichten verhandelt würden.
In erster Linie kommen vermögensrechtliche Ansprüche für eine Schlichtungsverhandlung in Betracht, wie z. B Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld. Aber auch sonstige Ansprüche aus dem Nachbarschaftsrecht sind für Schlichtungsverfahren geeignet, wie z. B. aufgrund von Störungen durch Kleintiere, durch Geräusch- und Geruchsbelästigungen oder Streitigkeiten über Grenzabstände sowie Überhang und Beschattung. Deshalb kann als Grundsatz gelten: Bei allen Nachbarschaftsstreitigkeiten sollte zunächst eine Schiedsperson eingeschaltet werden.
Außerdem können Schiedsmänner und Schiedsfrauen eingeschaltet werden, wenn es um Verletzungen der persönlichen Ehre, also um Streitigkeiten im sozialen Nahbereich wie z. B. Beleidigungen geht.
Wichtig: Schiedsfrauen und Schiedsmänner müssen über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten Verschwiegenheit bewahren.
Schiedsfrau
Conny Jacobi
Schiedsamt
Amt Bokhorst-Wankendorf
Kampstr. 1
24601 Wankendorf
0178/6021199
schiedsamtjacobi@email.de
Ansprechperson beim Amt Bokhorst-Wankendorf
Ordnungsangelegenheiten
Bornhöveder Landstraße 40
24601 Wankendorf
Michel Hopp
04326 9979-30
michel.hopp@amt-bokhorst-wankendorf.de