Bauleitplanverfahren
Seit der Novelle des BauGB 2017 ergibt sich für die Städte und Gemeinden die Verpflichtung, ab Inkrafttreten des Gesetzes am 13. Mai 2017, Unterlagen der Bauleitplanverfahren in das Internet einzustellen.
Was ist Bauleitplanung?
Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten; sie soll insbesondere unter den Aspekten der sozialen Gerechtigkeit und der nachhaltigen Sicherung natürlicher Lebensgrundlagen erfolgen. Die Planungshoheit liegt als Selbstverwaltungsaufgabe bei den Gemeinden. Diese sind somit zuständig für die Durchführung der Bauleitplanverfahren. In der Verwaltung der Stadt Neumünster übernimmt der Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung die Aufgaben, die mit der Aufstellung von Bauleitplänen verbunden sind.
Die Bauleitplanung kennt zwei Stufen:
- den Flächennutzungsplan als vorbereitenden Bauleitplan und
- den Bebauungsplan als verbindlichen Bauleitplan.
Das formelle Verfahren für die Aufstellung der Bauleitpläne ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Dort wird auch bestimmt, wie die Öffentlichkeit im Aufstellungsverfahren zu beteiligen ist. Ein wesentlicher Beteiligungsschritt ist die öffentliche Auslegung des Planentwurfes.
Ob zur Zeit eine Öffentlichkeitsbeteiligung zu einem Bauleitplan stattfindet, erfahren Sie auf der Seite "Beteiligung der Öffentlichkeit".
Nach Abschluss des Aufstellungsverfahrens werden die Bauleitpläne öffentlich bekanntgemacht und treten dann in Kraft als rechtskräftige Bebauungspläne.
- Wirksamer Flächennutzungsplan mit dem Stand der 34. Änderung (PDF-Datei)