Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der Gemeinde Bönebüttel in den Grundzügen dargestellt. Hierbei werden für alle Flächen im Gemeindegebiet Darstellungen zur vorgesehenen Art der Bodennutzung als Bauflächen (Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen, gewerbliche Bauflächen und Sonderbauflächen), Verkehrsflächen, Grünflächen, Wasserflächen, Flächen für die Landwirtschaft und Wald usw. getroffen. Die möglichen Inhalte eines Flächennutzungsplanes werden durch das Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt.

Der Flächennutzungsplan ist behördenverbindlich, hat aber keinen Rechtsnormcharakter. Dies bedeutet: Wenn ein bestimmtes Grundstück hier als Teil einer Baufläche dargestellt ist, kann daraus allein noch kein Anspruch auf eine Baugenehmigung hergeleitet werden. Der FNP dient jedoch vor allem als Grundlage für die nachfolgende Aufstellung von Bebauungsplänen für einzelne Teilbereiche innerhalb des Stadtgebietes.

Die Aufstellung des Flächennutzungsplanes und seiner Änderungen erfolgt in einem Verfahren, das dem zur Aufstellung eines Bebauungsplanes ähnelt. Im Gegensatz zu Bebauungsplänen bedürfen Flächennutzungspläne allerdings zusätzlich der Genehmigung durch den Innenminister des Landes Schleswig-Holstein, bevor sie in Kraft gesetzt werden können.

Ob sich zurzeit eine Änderung des FNP in der öffentlichen Auslegung befindet, erfahren Sie auf der Seite "Beteiligung der Öffentlichkeit".

    Änderungen im Überblick