Beteiligung der Öffentlichkeit
Öffentliche Auslegung
Öffentliche Auslegung des Vorentwurfes der 47. Änderung des Flächennutzungsplanes des ehemaligen Amtes Bokhorst für die Gemeinde Bönebüttel Kreis Plön sowie des Vorentwurfes zur Satzung über die 1. Änderung und Ergänzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 33 mit der Bezeichnung „Biogasanlage Sickfurt“ für das Gebiet „nördlich der Straße 'Sickkampsredder', südlich der ‚Geilenbek‘, westlich der Straße 'Sickfurt' und östlich der Straße ‚Sickkamp“ der Gemeinde Bönebüttel
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 23.04.2024 beschlossen, für das Gebiet „nördlich der Straße 'Sickkampsredder', südlich der ‚Geilenbek‘, westlich der Straße 'Sickfurt' und östlich der Straße ‚Sickkamp“ die 1. Änderung und Ergänzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 33 aufzustellen sowie für den Flächennutzungsplan des ehemaligen Amtes Bokhorst für die Gemeinde Bönebüttel im Kreis Plön die 47. Änderung im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB durchzuführen.
Die Aufstellung der Bauleitpläne dient zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Regenrückhaltebeckens für die bestehende Biogasanlage.
Die Ziele und Zwecke der Planung wurden ausreichend konkretisiert sowie die Auswirkungen der Planung voraussehbar abgeschätzt, so dass die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB durchgeführt werden kann. Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung werden die Planunterlagen sowie die Inhalte dieser Bekanntmachung wie folgt für einen Monat veröffentlicht und zugänglich gemacht:
in der Zeit vom 29.11.2024 bis 02.01.2025
auch im zentralen Internetportal des Landes Schleswig- Holstein „Digitaler Atlas Nord Bauleitpläne SH“: hier in der Karte auf den Ortsnamen „Bönebüttel“ klicken.
Zusätzliche Bereitstellung:
Die veröffentlichten Planunterlagen und die amtliche Bekanntmachung werden zeitgleich zusätzlich während der Dienststunden
montags bis donnerstags | 08:30 bis 17:00 Uhr |
freitags | 08:30 bis 12:00 Uhr |
im Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung im Stadthaus der Stadt Neumünster, Brachenfelder Straße 1-3, 24534 Neumünster, im Erdgeschoss öffentlich ausgelegt.
Einsichtnahme, Abgaben von Stellungnahmen:
Hiermit erhält die Öffentlichkeit frühzeitig die Gelegenheit sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich im Zeitraum der öffentlichen Auslegung zur Planung zu äußern.
Während der Auslegungsfrist können alle, die sich für die Planung interessieren, die Planunterlagen einsehen und Stellungnahmen schriftlich oder elektronisch per E-Mail an stadtplanung@neumuenster.de oder auch – nach vorheriger Terminvereinbarung, telefonisch unter Rufnummer 04321 942 2680, elektronisch per E-Mail: anke.karstens@neumuenster.de – im Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung zur Niederschrift abgegeben.
Datenschutz:
Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein. Sofern eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben wird, erhält dessen Absender keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen sind dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“ zu entnehmen, dass zusammen mit den Planunterlagen ausliegt.
Ausliegende Planunterlagen:
- Bekanntmachung (Aufstellungsbeschluss, frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3(1) Baugesetzbuch) mit Übersichtsplan zum Geltungsbereich
- Vorentwurf der Planzeichnung zur 47. Änderung des Flächennutzungsplanes des ehemaligen Amtes Bokhorst für die Gemeinde Bönebüttel Kreis Plön mit folgenden Bestandteilen:
- Planzeichnung (Stand 14.11.2024)
- Begründung mit integriertem Umweltbericht (Stand: 14.11.2024)
3. Vorentwurf der Satzung über die 1. Änderung und Ergänzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 33 mit der Bezeichnung „Biogasanlage Sickfurt“ für das Gebiet „nördlich der Straße 'Sickkampsredder', südlich der ‚Geilenbek‘, westlich der Straße 'Sickfurt' und östlich der Straße ‚Sickkamp“ der Gmeinde Bönebüttel mit folgenden Bestandteilen:
- Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B) (Stand: 14.11.2024);
- Vorhaben und Erschließungsplan (Stand: 20.11.2024);
- Begründung mit integriertem Umweltbericht (Stand: 14.11.2024).
4. Datenschutzinformation im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit
Hinweis
Die Inhalte unter "Beteiligung der Öffentlichkeit" werden nach Ablauf der Beteiligungs- und Auslegungsfrist gelöscht.
Datenschutzerklärung
Datenschutzhinweise nach Art. 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für die Erhebung, Speicherung und Weitergabe von personenbezogenen Daten im Aufgabenfeld der Abteilung Stadtplanung und Erschließung der Stadt Neumünster, v.a. nach den Vorschriften des Baugesetzbuches: