Beteiligung der Öffentlichkeit

Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 35 „Windpark An der Hölle“

  • Veröffentlichung des Entwurfs des Bauleitplans gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
GeltungsbereichFür das Gebiet östlich von Bönebüttel, westlich von Rendswühren und nördlich der Bundesstraße B 430
PlanungszielPlanungsziel des Bauleitplanes ist die Schaffung der planerischen Voraussetzungen zur Errichtung von Anlagen zur Energiegewinnung durch Windkraft in Bönebüttel.
Veröffentlichungsfrist03. März bis zum 04. April 2025
AuslegungsortFachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung, Erdgeschoss des Stadthauses, Brachenfelder Straße 1 - 3, 24534 Neumünster
Öffnungszeitenmontags bis donnerstag von 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr
freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
KontaktHerr Dr. Widderich
Telefon 04321 942 2680

 Die veröffentlichten Entwurfsunterlagen umfassen:

  • den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 35 „Windpark An der Hölle“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B),
  • die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht; hierin sind Aussagen zu den folgenden Schutzgütern enthalten: zu den umweltbezogenen Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt im Hinblick auf Auswirkungen des Vorhabens auf Erholung und Gesundheit; zu den Auswirkungen Boden, Fläche und Wasser im Hinblick auf die Auswirkungen des Vorhabens auf den Flächenverbrauch, die Bodenfunktionen, das Oberflächen- und Grundwasser; zu den Auswirkungen auf Klima und Luft im Hinblick auf Auswirkungen des Vorhabens auf die lokale Temperatur und die Luftqualität; zu Tieren, Pflanzen und die biologische Vielfalt im Hinblick auf Auswirkungen des Vorhabens auf windkraftsensible Tierarten (Fledermäuse, Groß- und Greifvögel) und gesetzlich geschützte Biotope (Knicks); zum Landschafts- und Ortsbild im Hinblick auf Auswirkungen des Vorhabens auf das Landschaftsbild; zu Kulturgütern und sonstige Sachgütern im Hinblick auf Auswirkungen des Vorhabens auf das Landschaftsbild sowie auf Baudenkmale; zu den Erhaltungszielen und der Schutzzwecke der Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes im Hinblick auf Auswirkungen des Vorhabens auf umliegende, planungsrelevante FFH- und Vogelschutzgebiete und auf die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen v. g. Belangen des Umweltschutzes im Hinblick auf Informationen über die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern,
  • den artenschutzrechtlichen Fachbeitrag, 10.05.2024
  • die Biotopkartierung, 10.05.2024
  • das schalltechnische Gutachten, 17.08.2022
  • die Berechnung der Schattenwurfdauer; 17.08.2022
  • das Gutachten zur Standorteignung von Windenergieanlagen nach DIBt 2012; 04.11.2022
  • die Vertragsentwürfe nach § 11 BauGB zur Sicherung des Ausgleichs 

die zu den Planungen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, und zwar 

  • zu naturschutzfachlichen Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen (Kreis Plön, Untere Naturschutzbehörde, 06.10.2022)
  • zum Schutz des Grundwassers und der Oberflächenwässer, Schutz vor wassergefährdenden Stoffen, Kreis Plön, Untere Wasserbehörde, 06.10.2022)
  • zum Schutz der Böden und Bodenfunktionen, Altlasten (Kreis Plön, untere Bodenbehörde, 06.10.2022),
  • zu gesetzlich geschützen Kulturdenkmalen (Kreis Plön, Untere Denkmalschutzbehörde, 06.10.2022 und Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein, 02.09.2022),
  • zur Waldfestsetzung (Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein, untere Forstbehörde, 16.09.2022),
  • zur Wetterstation Boostedt (Deutscher Wetterdienst, 29.02.2022).

 Darüber hinaus sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

  • Flächennutzungsplan des ehemaligen Amtes Bokhorst für die Gemeinde Bönebüttel in der aktuellen Fassung
  • Landschaftsplan der Gemeinde Bönebüttel Bestandsplan Südteil – Hierin sind Informationen zum Zustand von Boden, Natur und Landschaft enthalten.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können die Planunterlagen eingesehen sowie Stellungnahmen hierzu abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an stadtplanung@neumuenster.de übermittelt werden. Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich per Post oder während der Dienststunden zur Niederschrift im Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung, abgeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Neumünster deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Hinweise zum Datenschutz:
Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein. Sofern eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben wird, erhält dessen Absender keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen sind dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“ zu entnehmen, das zusammen mit den Planunterlagen im Internet veröffentlicht wird und öffentlich ausliegt.

Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 36 „Windpark Husberger Moor“

  • Veröffentlichung des Entwurfs des Bauleitplans gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
GeltungsbereichFür das Gebiet südöstlich von Bönebüttel, nordöstlich von Groß Kümmerfeld, südlich der Bundesstraße B 430, nördlich der Straße Scharler Weg und westlich der Straße Am Klinkenberg
PlanungszielPlanungsziel des Bauleitplanes ist die Schaffung der planerischen Voraussetzungen zur Errichtung von Anlagen zur Energiegewinnung durch Windkraft in Bönebüttel.
Veröffentlichungsfrist03. März bis zum 04. April 2025
AuslegungsortFachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung, Erdgeschoss des Stadthauses, Brachenfelder Straße 1 - 3, 24534 Neumünster
Öffnungszeitenmontags bis donnerstag von 08:30 bis 17:00 Uhr
freitags von 08:30 bis 12:00 Uhr
KontaktHerr Dr. Widderich
Telefon 04321 942 2680

Die veröffentlichten Entwurfsunterlagen umfassen:

  • den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 36 „Windpark Husberger Moor“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B),
  • die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht; hierin sind Aussagen zu den folgenden Schutzgütern enthalten: zu den umweltbezogenen Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt im Hinblick auf Auswirkungen des Vorhabens auf Erholung und Gesundheit; zu den Auswirkungen Boden, Fläche und Wasser im Hinblick auf die Auswirkungen des Vorhabens auf den Flächenverbrauch, die Bodenfunktionen, das Oberflächen- und Grundwasser; zu den Auswirkungen auf Klima und Luft im Hinblick auf Auswirkungen des Vorhabens auf die lokale Temperatur und die Luftqualität; zu Tieren, Pflanzen und die biologische Vielfalt im Hinblick auf Auswirkungen des Vorhabens auf windkraftsensible Tierarten (Fledermäuse, Groß- und Greifvögel) und gesetzlich geschützte Biotope (Knicks); zum Landschafts- und Ortsbild im Hinblick auf Auswirkungen des Vorhabens auf das Landschaftsbild; zu Kulturgütern und sonstige Sachgütern im Hinblick auf Auswirkungen des Vorhabens auf das Landschaftsbild sowie auf Baudenkmale; zu den Erhaltungszielen und der Schutzzwecke der Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes im Hinblick auf Auswirkungen des Vorhabens auf umliegende, planungsrelevante FFH- und Vogelschutzgebiete und auf die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen v. g. Belangen des Umweltschutzes im Hinblick auf Informationen über die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern,
  • den artenschutzrechtlichen Fachbeitrag, 10.05.2024
  • die Biotopkartierung, 10.05.2024
  • das schalltechnische Gutachten, 17.08.2022
  • die Berechnung der Schattenwurfdauer; 17.08.2022
  • das Gutachten zur Standorteignung von Windenergieanlagen nach DIBt 2012; 04.11.2022
  • die Vertragsentwürfe nach § 11 BauGB zur Sicherung des Ausgleichs 

 die zu den Planungen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, und zwar

  • zu naturschutzfachlichen Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen (Kreis Plön, Untere Naturschutzbehörde, 11.10.2022)
  • zum Schutz des Grundwassers und der Oberflächenwässer, Schutz vor wassergefährdenden Stoffen, Kreis Plön, Untere Wasserbehörde, 11.10.2022)
  • zum Schutz der Böden und Bodenfunktionen, Altlasten (Kreis Plön, untere Bodenbehörde, 11.10.2022),
  • zu gesetzlich geschützen Kulturdenkmalen (Kreis Plön, Untere Denkmalschutzbehörde, 11.10.2022 und Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein, 02.09.2022),
  • zur Waldfestsetzung (Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein, untere Forstbehörde, 16.09.2022),
  • zur Wetterstation Boostedt (Deutscher Wetterdienst, 29.02.2022).

Darüber hinaus sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

  • Flächennutzungsplan des ehemaligen Amtes Bokhorst für die Gemeinde Bönebüttel in der aktuellen Fassung,
  • Landschaftsplan der Gemeinde Bönebüttel Bestandsplan Südteil – hierin sind Informationen zum Zustand von Boden, Natur und Landschaft enthalten.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können die Planunterlagen eingesehen sowie Stellungnahmen hierzu abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an stadtplanung@neumuenster.de übermittelt werden. Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich per Post oder während der Dienststunden zur Niederschrift im Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung, abgeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Neumünster deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Hinweise zum Datenschutz:
Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein. Sofern eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben wird, erhält dessen Absender keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen sind dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“ zu entnehmen, das zusammen mit den Planunterlagen im Internet veröffentlicht wird und öffentlich ausliegt.

Hinweis

Die Inhalte unter "Beteiligung der Öffentlichkeit" werden nach Ablauf der Beteiligungs- und Auslegungsfrist gelöscht.

Datenschutzhinweise nach Art. 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für die Erhebung, Speicherung und Weitergabe von personenbezogenen Daten im Aufgabenfeld der Abteilung Stadtplanung und Erschließung der Stadt Neumünster, v.a. nach den Vorschriften des Baugesetzbuches: