Diese ehrenamtliche Tätigkeit setzt keine juristischen Vorkenntnisse voraus, sondern Verhandlungsgeschick und Freude am Umgang mit Menschen. Die Schiedsperson soll kleine Streitigkeiten unbürokratisch und kostengünstig schlichten.
Dem Bewerbungsschreiben ist auch ein Lebenslauf beizufügen. In das Schiedsamt sind Personen zu berufen, die nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sind. Das Amt kann nicht bekleiden, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht.
In das Amt soll nicht berufen werden,
- wer das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat,
- nicht in dem Schiedsamtsbezirk (der Gemeinde Bönebüttel) wohnt
- oder durch sonstige gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
Die Wahl erfolgt gemäß § 3 Absatz 3 der Schiedsordnung für fünf Jahre.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich beim Bürgermeister der Gemeinde Bönebüttel, Jan Stölten, Telefon 0151 28 49 46 97, oder beim amtierenden Schiedsmann, Jürgen Meck, Telefon: 0177 1463750, informieren.
Die Bewerbungen sind bitte bei der Gemeinde (Sickkamp 16, 24620 Bönebüttel) einzureichen.