Bauleitverfahren

Mit der Novelle des BauGB 2017 ergibt sich für die Städte und Gemeinden die Verpflichtung, ab Inkrafttreten des Gesetzes am 13. Mai 2017, Unterlagen der Bauleitplanverfahren in das Internet einzustellen. 

Bei den nachstehenden Bauleitverfahren handelt es sich um Pläne, die sich noch im Bearbeitungsprozess befinden. Sobald die Bearbeitung abgeschlossen ist, sind die jeweiligen Pläne auf der Seite Bebauungspläne bzw. Flächennutzungsplan abrufbar.

Gebiet südlich Bönebütteler Damm (K16), westlich und nördlich der bebauten Grundstücke im Wittenfördener Weg, östlich der Grundstücke Iltisweg Nr. 19 und Iltisweg Nr. 36

Bebauungsplan Nr. 35 „Windpark An der Hölle“ 
für das Gebiet ca. 100 m westlich und südlich des Waldes Hölle, ca. 100 m nördlich der Hochspannungsleitung Lübeck-Brachenfeld, ca. 1.000 m östlich Sickfurt, im Bereich des Höllnweges, des Börringbaumer Weges und der Geilenbek

    30. August 2018

    04. Oktober 2018

    07. November 2018

    Bebauungsplan Nr. 36 
"Windpark Husberger Moor" für das Gebiet südwestlich des Husberger Moores, ca. 400 m (süd-)westlich der Bebauung „Husberger Moor“ und ca. 360 m südwestlich der Bundesstraße B 430, ca. 550 m westlich der Straße „Am Klingenberg“, ca. 1.300 m östlich des Kummerfelder Weges, ca. 240 m nördlich des Scharler Weges im Bereich des Holzweges und des Schallergrabens

    30. August 2018

    07. November 2018

    04. Oktober 2018

    Bebauungsplan 
Nr. 37 "Windpark Brammerhof/Tasdorf" für das Gebiet an der nördlichen Gemeindegebietsgrenze zur Nachbargemeinde Tasdorf, etwa 1.100 m östlich der Ortslage Tasdorf, ca. 300 m südlich vom Schienholter Weg, ca. 350 m nördlich der Bebauung Brammerhof, ca. 140 m nördlich der Bahnstrecke Neumünster-Ascheberg bis zum Bach Brammerau, westlich der östlichen Grenze des Staatsforst Neumünster auf einer Länge von ca. 950 m

    04. Oktober 2018

    07. November 2018

    12. November 2018

    09. Oktober 2019

    Aufstellung Bebauungsplan Nr. 38 „Solarpark“ sowie 33. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes „Amt Bokhorst-Wankendorf“ für die Teilfläche östlich der K 8 - Aufeld, südlich der Bahnlinie Neumünster - Ascheberg sowie westlich des Tasdorfer Weges und nördlich des Brammer Weges

    Aufstellung Bebauungsplan Nr. 38 „Solarpark“ sowie 33. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes „Amt Bokhorst-Wankendorf“ für die Teilfläche östlich der K 8 - Aufeld, südlich der Bahnlinie Neumünster - Ascheberg sowie westlich des Tasdorfer Weges und nördlich des Brammer Weges

    Bebauungsplan Nr. 39 Sonstiges Sondergebiet „Entsorgungshof“  sowie 34. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes „Amt Bokhorst-Wankendorf“ für das Gebiet westlich Börringbaumer Weg, nördlich der Straße Husberger Moor (B430) sowie östlich und südlich landwirtschaftlicher Flächen

    Bebauungsplan Nr. 39 Sonstiges Sondergebiet „Entsorgungshof“  sowie 34. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes „Amt Bokhorst-Wankendorf“ für das Gebiet westlich Börringbaumer Weg, nördlich der Straße Husberger Moor (B430) sowie östlich und südlich landwirtschaftlicher Flächen

    Was ist Bauleitplanung?

    Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten; sie soll insbesondere unter den Aspekten der sozialen Gerechtigkeit und der nachhaltigen Sicherung natürlicher Lebensgrundlagen erfolgen. Die Planungshoheit liegt als Selbstverwaltungsaufgabe bei den Gemeinden. Diese sind somit zuständig für die Durchführung der Bauleitplanverfahren. In der Verwaltung der Stadt Neumünster übernimmt der Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung die Aufgaben, die mit der Aufstellung von Bauleitplänen verbunden sind.

    Die Bauleitplanung kennt zwei Stufen:

    • den Flächennutzungsplan als vorbereitenden Bauleitplan und
    • den Bebauungsplan als verbindlichen Bauleitplan.

    Das formelle Verfahren für die Aufstellung der Bauleitpläne ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Dort wird auch bestimmt, wie die Öffentlichkeit im Aufstellungsverfahren zu beteiligen ist. Ein wesentlicher Beteiligungsschritt ist die öffentliche Auslegung des Planentwurfes.
    Ob zur Zeit eine Öffentlichkeitsbeteiligung zu einem Bauleitplan stattfindet, erfahren Sie auf der Seite "Beteiligung der Öffentlichkeit".

    Nach Abschluss des Aufstellungsverfahrens werden die Bauleitpläne öffentlich bekanntgemacht und treten dann in Kraft als rechtskräftige Bebauungspläne.