Bauleitverfahren
Mit der Novelle des BauGB 2017 ergibt sich für die Städte und Gemeinden die Verpflichtung, ab Inkrafttreten des Gesetzes am 13. Mai 2017, Unterlagen der Bauleitplanverfahren in das Internet einzustellen.
Bei den nachstehenden Bauleitverfahren handelt es sich um Pläne, die sich noch im Bearbeitungsprozess befinden. Sobald die Bearbeitung abgeschlossen ist, sind die jeweiligen Pläne auf der Seite Bebauungspläne bzw. Flächennutzungsplan abrufbar.
Bebauungsplan Nr. 21 "Südlich Bönebütteler Damm ..."
Gebiet südlich Bönebütteler Damm (K16), westlich und nördlich der bebauten Grundstücke im Wittenfördener Weg, östlich der Grundstücke Iltisweg Nr. 19 und Iltisweg Nr. 36
- 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21(pdf-Datei)
Bebauungsplan Nr. 35 „Windpark An der Hölle“
Bebauungsplan Nr. 35 „Windpark An der Hölle“ für das Gebiet ca. 100 m westlich und südlich des Waldes Hölle, ca. 100 m nördlich der Hochspannungsleitung Lübeck-Brachenfeld, ca. 1.000 m östlich Sickfurt, im Bereich des Höllnweges, des Börringbaumer Weges und der Geilenbek
30. August 2018
- Abwägungsbereich "Windpark An der Hölle"(pdf-Datei)
04. Oktober 2018
- Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses (pdf-Datei)
07. November 2018
Bebauungsplan Nr. 36 „Windpark Husberger Moor“
Bebauungsplan Nr. 36 "Windpark Husberger Moor" für das Gebiet südwestlich des Husberger Moores, ca. 400 m (süd-)westlich der Bebauung „Husberger Moor“ und ca. 360 m südwestlich der Bundesstraße B 430, ca. 550 m westlich der Straße „Am Klingenberg“, ca. 1.300 m östlich des Kummerfelder Weges, ca. 240 m nördlich des Scharler Weges im Bereich des Holzweges und des Schallergrabens
30. August 2018
- Abwägungsbereich "Windpark Husberger Moor" (pdf-Datei)
07. November 2018
- Bekanntmachung über den Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen B-Planes Nr. 36 (pdf-Datei)
04. Oktober 2018
- Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses (pdf-Datei)
Bebauungsplan Nr. 37 „Windpark Brammerhof/Tasdorf“
Bebauungsplan Nr. 37 "Windpark Brammerhof/Tasdorf" für das Gebiet an der nördlichen Gemeindegebietsgrenze zur Nachbargemeinde Tasdorf, etwa 1.100 m östlich der Ortslage Tasdorf, ca. 300 m südlich vom Schienholter Weg, ca. 350 m nördlich der Bebauung Brammerhof, ca. 140 m nördlich der Bahnstrecke Neumünster-Ascheberg bis zum Bach Brammerau, westlich der östlichen Grenze des Staatsforst Neumünster auf einer Länge von ca. 950 m
04. Oktober 2018
- Abwägungsbereich "Windpark Brammerhof/Tasdorf" (pdf-Datei)
07. November 2018
12. November 2018
- Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses (pdf-Datei)
Bebauungsplan Nr. 38 "Solarpark"
09. Oktober 2019
Aufstellung Bebauungsplan Nr. 38 „Solarpark“ sowie 33. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes „Amt Bokhorst-Wankendorf“ für die Teilfläche östlich der K 8 - Aufeld, südlich der Bahnlinie Neumünster - Ascheberg sowie westlich des Tasdorfer Weges und nördlich des Brammer Weges
- Aufstellungsbeschluss (pdf-Datei)
Flächennutzungsplan 33. Änderung
Aufstellung Bebauungsplan Nr. 38 „Solarpark“ sowie 33. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes „Amt Bokhorst-Wankendorf“ für die Teilfläche östlich der K 8 - Aufeld, südlich der Bahnlinie Neumünster - Ascheberg sowie westlich des Tasdorfer Weges und nördlich des Brammer Weges
Bebauungsplan Nr. 39 "Entsorgungshof Husberger Moor"
Bebauungsplan Nr. 39 Sonstiges Sondergebiet „Entsorgungshof“ sowie 34. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes „Amt Bokhorst-Wankendorf“ für das Gebiet westlich Börringbaumer Weg, nördlich der Straße Husberger Moor (B430) sowie östlich und südlich landwirtschaftlicher Flächen
Flächennutzungsplan 34. Änderung
Bebauungsplan Nr. 39 Sonstiges Sondergebiet „Entsorgungshof“ sowie 34. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes „Amt Bokhorst-Wankendorf“ für das Gebiet westlich Börringbaumer Weg, nördlich der Straße Husberger Moor (B430) sowie östlich und südlich landwirtschaftlicher Flächen
Was ist Bauleitplanung?
Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten; sie soll insbesondere unter den Aspekten der sozialen Gerechtigkeit und der nachhaltigen Sicherung natürlicher Lebensgrundlagen erfolgen. Die Planungshoheit liegt als Selbstverwaltungsaufgabe bei den Gemeinden. Diese sind somit zuständig für die Durchführung der Bauleitplanverfahren. In der Verwaltung der Stadt Neumünster übernimmt der Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung die Aufgaben, die mit der Aufstellung von Bauleitplänen verbunden sind.
Die Bauleitplanung kennt zwei Stufen:
- den Flächennutzungsplan als vorbereitenden Bauleitplan und
- den Bebauungsplan als verbindlichen Bauleitplan.
Das formelle Verfahren für die Aufstellung der Bauleitpläne ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Dort wird auch bestimmt, wie die Öffentlichkeit im Aufstellungsverfahren zu beteiligen ist. Ein wesentlicher Beteiligungsschritt ist die öffentliche Auslegung des Planentwurfes.
Ob zur Zeit eine Öffentlichkeitsbeteiligung zu einem Bauleitplan stattfindet, erfahren Sie auf der Seite "Beteiligung der Öffentlichkeit".
Nach Abschluss des Aufstellungsverfahrens werden die Bauleitpläne öffentlich bekanntgemacht und treten dann in Kraft als rechtskräftige Bebauungspläne.