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ion mit der Gemeindeverwaltung Ist möglich gemäß "Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein" (Landesverwaltungsgesetz - LVwG) Gesetzestext (§ 52a LVwG) und Begründung Barrierefreiheit
zugehörige Gemeinde Bönebüttel ist aus dem Amt ausgetreten und hat mit der Stadt Neumünster eine Verwaltungsgemeinschaft gebildet. Die Gemeinden Großharrie, Rendswühren, Schillsdorf und Tasdorf werden von dem heutigen