Notfallvorsorge

Ist ein Notfall erst eingetreten, ist es für Vorsorgemaßnahmen meist zu spät. Eine persönliche Checkliste kann da wertvolle Hilfe leisten.

Das Bild zeigt einen Verbandskasten mit Inhalt.

Ist ein Notfall erst eingetreten, ist es für Vorsorgemaßnahmen meist zu spät. Wenn es brennt, müssen Sie sofort reagieren. Wenn Sie und Ihre Familie evakuiert werden müssen, können Sie nicht erst beginnen, Ihr Notgepäck zu packen. Wenn der Strom für Tage ausfällt, sollten Sie einen Notvorrat im Haus haben.

Für die Vorsorge auf unerwartete Notlagen und Katastrophen gibt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) die Broschüre "Rat­ge­ber für Not­fall­vor­sor­ge und rich­ti­ges Han­deln in Not­si­tua­tio­nen" heraus und informiert auf seiner Internetseite. Der Ratgeber enthält wertvolle Tipps und Hinweise zum richtigen Verhalten in Notlagen, der Information im Katastrophenfall und für das Anlegen eines Vorrats für Notfälle. Die Broschüre können Sie auf der Seite des BBK auch direkt bestellen.

Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen (PDF-Dateien):

Katastrophenschutz

In Abstimmung mit den Ländern errichtet das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ein Warnmittelkataster. Zu Zielsetzung und Funktionsweise des Warnmittelkatasters hat das BBK Informationen zusammengestellt.

Informationen zum Warnmittelkataster 

Ziel des Warnmittelkatasters ist zum einen ein Überblick über die vorhandenen Warninfrastrukturen. Teil der ersten zu erfassenden Daten waren die Standorte des Modularen Warnsystems des Bundes (MoWaS),
die daran angeschlossenen Warnmultiplikatoren, Statistiken zu Nutzern der Notfall-Informations- und Nachrichten-App (NINA) des BBK sowie Standorte von Sirenen. Letztere wurden bereits durch viele Kommunen über die Länder gemeldet und eingepflegt. Zum anderen soll den Kreisen und kreisfreien Städten ein einheitliches Planungsinstrument für die Warninfrastruktur bereitgestellt werden.

Ein weiterer Nutzen ist die Pflege von Daten zur Sirenenansteuerung für das Modulare Warnsystem (MoWaS) des Bundes, sodass auch diese Daten dezentral erhoben und aus dem Warnmittelkataster für die zukünftige Sirenenauslösung im MoWaS bereitgestellt werden können.

Welche Funktionen bietet das Warnmittelkataster?

Das Warnmittelkataster ist eine Webanwendung, in der zukünftig die gesamte Warninfrastruktur in Deutschland georeferenziert abgebildet werden soll. Neben den MoWaS-Standorten werden weitere Daten
hinterlegt, wie beispielsweise Sendezeiten und Reichweiten von Lokalradiosendern, die eine Warnmultiplikatoren-Vereinbarung mit dem BBK haben, Typenbezeichnungen und Reichweiten von Sirenen oder Statistiken zur Warn-App NINA. Ebenso werden Standorte von Stadtinformationstafeln, die über das MoWaS angesteuert werden können, dargestellt.

Die vorhandenen Daten können mittels Such- und Auswahlfunktion miteinander kombiniert dargestellt werden. So kann beispielsweise unter Nutzung der statistischen Bevölkerungsdichte die theoretische
Anzahl an Personen innerhalb des Beschallungsradius einer Sirene angezeigt werden.

Welchen Mehrwert hat das Warnmittelkataster für Kommunen?

Mit den eigenen Daten (z.B. Sirenenstandorten), ergänzt durch die Daten des BBK (Lokalradiosender, MoWaS-Stationen, NINA-Abonnements) erhält der Kreis/die kreisfreie Stadt einen Überblick über die
vorhandene Warninfrastruktur vor Ort. Daraus können Rückschlüsse zur Warneffektivität innerhalb eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt gezogen werden.

Darüber hinaus sollen nach Möglichkeit zukünftig Daten über das Warnmittelkataster durch Ergänzung entsprechender Eingabefelder abgefragt werden können. In einem ersten Schritt sollen dies die
Sirenengruppen im TETRA BOS Digitalfunk sein, damit Sie diese zukünftig aus dem MoWaS heraus auslösen können. Auf diese Weise entfällt hier das Ausfüllen von Formularen und es wird eine Datenbank
für eine einheitliche Datenhaltung geschaffen werden. 

Welche Aufgaben kommen auf die Kommunen im Rahmen der Nutzung des Warnmittelkatasters zu?

In Auftragsverwaltung für den Bund (vgl. § 2 Abs. 1 ZSKG) erfüllen die Gemeinden sowie die Gemeindeverbände Aufgaben aus dem Bereich des Zivilschutzes, wie zum Beispiel Aufgaben zur "Warnung der Bevölkerung". Hierfür unterhalten sie entsprechende Warninfrastrukturen. Dort, wo die Warnmittel für die Zwecke des Zivilschutzes nicht ausreichen, ergänzt der Bund das Instrumentarium (vgl. § 6 Abs. 2 ZSKG). Für die weiteren Planungen zur Ergänzung dieses Instrumentariums werden Standortdaten vorhandener und geplanter Warnsirenen erhoben.

Zur Erstellung einer umfassenden Bestandserhebung der Warninfrastruktur in Deutschland: Die Datenpflege soll dezentral und damit mit dem geringst möglichen Aufwand erfolgen. Das bedeutet, dass die Kreise mit Unterstützung der Gemeinden sowie die kreisfreien Städte die Daten in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich pflegen und aktuell halten müssen. Dafür kann entweder das Warnmittelkataster selbst oder ein bereits vorhandenes (Geo-)Informationssystem des Landes genutzt werden, mit dem ein automatisierter Datenaustausch zwischen Bund und Land implementiert wird.

Wie sieht die Zeitplanung der Umsetzung aus?

In einem ersten Schritt wurde das Warnmittelkataster zu Testzwecken für die Länder freigeschaltet und gibt somit einen landesweiten Überblick über vorhandene Warnmittel. Hier wurden bereits die Standorte
von Sirenen bei den Kommunen abgefragt. Im nächsten Schritt werden die Kreise und kreisfreien Städte Zugriff auf das Warnmittelkataster erhalten. Zum Jahresende 2022 wird durch das BBK neue Soft- und Hardware beschafft, die die Verwaltung großer Zahlen von Nutzern ermöglicht.