Ukraine-Hilfe

Integrierte Aufnahme von Flüchtlingen verstehen: Was passiert wo, wenn ein Flüchtling im Kreis Plön ankommt? Dabei hilft die Darstellung der Prozessketten.

Ukraine-Flagge

„Viele Bürgerinnen und Bürger haben sich bereits bei den zuständigen Kommunen gemeldet und Wohnraum zur Verfügung gestellt. Dafür sind wir sehr dankbar“, so der stellvertretende Landrat André Jagusch. „Trotzdem sind wir weiter auf Angebote angewiesen.“ Wer sich vorstellen kann, Geflüchtete bei sich aufzunehmen oder Wohnraum zur Verfügung zu stellen, möge sich bitte an die zuständige Stadt- oder Amtsverwaltung wenden.

Die Ansprechpartner vor Ort sind auf der Homepage www.kreis-ploen.de/International/ zu finden. Sollten Bürgerinnen und Bürger sich nicht sicher sein, wer zuständig ist, kann sein Angebot auch an den Kreis Plön per Mail an integration@kreis-ploen.de richten. Das wird dann weitergeleitet werden.

Arbeitsaufnahme Ukraine

14.07.22: Die Ausländerbehörde erreichen immer wieder Anfragen von ukrainischen Geflüchteten, die noch keine Fiktionsbescheinigung haben, aber gerne arbeiten möchten. Um in diesen Fällen prioritär Abhilfe zu schaffen, bittet die Ausländerbehörde um Übersendung einer E-Mail an Ukraine@kreis-ploen.de (Betreff: Arbeit). Dieser E-Mail ist ein Dokument (Entwurf Arbeitsvertrag o.ä.) beizufügen. Diese Fälle werden dann vorrangig behandelt.

Hotline der Ausländerbehörde: 04522 743-677 bezüglich Fragen zu ausländerrechtlichen Themen für Flüchtlinge aus der Ukraine, die sich im Kreis Plön befinden. Die Hotline ist montags bis freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr und dienstags auch von 14:30 bis 17:00 Uhr erreichbar.