Schiedsleute

Schiedsfrau/-mann gesucht

Diese ehrenamtliche Tätigkeit setzt keine juristischen Vorkenntnisse voraus, sondern Verhandlungsgeschick und Freude am Umgang mit Menschen. Die Schiedsperson soll kleine Streitigkeiten unbürokratisch und kostengünstig schlichten.

Dem Bewerbungsschreiben ist auch ein Lebenslauf beizufügen. In das Schiedsamt sind Personen zu berufen, die nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sind. Das Amt kann nicht bekleiden, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht.
In das Amt soll nicht berufen werden,

  • wer das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat,
  • nicht in dem Schiedsamtsbezirk (der Gemeinde Bönebüttel) wohnt
  • oder durch sonstige gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

Die Wahl erfolgt gemäß § 3 Absatz 3 der Schiedsordnung für fünf Jahre.

Interessierte Bürger/-innen können sich beim Bürgermeister der Gemeinde Bönebüttel, Jan Stölten, Telefon: 0151 28 49 46 97, oder beim amtierenden Schiedsmann, Jürgen Meck, Telefon: 0177 1463750, informieren.

Die Bewerbungen sind bitte bei der Gemeinde (Sickkamp 16, 24620 Bönebüttel) einzureichen.

  • Stelle der Schiedsfrau/des Schiedsmanns ist zurzeit nicht besetzt.
  • Stellvertretender Schiedsmann:
    Jürgen Meck
    Zur Schwale 3
    24620 Bönebüttel
    Telefon 04321 2 39 94

Ansprechperson bei der Stadt Neumünster

Abteilung Ordnungsangelegenheiten
Altes Rathaus
Großflecken 63 • 24534 Neumünster
N.N.
Telefon 04321 942 24 31
Zimmer 1.04 (1. Etage)
E-Mail