Beteiligung der Öffentlichkeit
B-Plan Nr. 39 Sonstiges Sondergebiet „Entsorgungshof“ sowie 34. Änderung des gemeinsamen F-Planes „Amt Bokhorst-Wankendorf“
Bebauungsplan Nr. 39 Sonstiges Sondergebiet „Entsorgungshof“ sowie 34. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes „Amt Bokhorst-Wankendorf“ für das Gebiet westlich Börringbaumer Weg, nördlich der Straße Husberger Moor (B430) sowie östlich und südlich landwirtschaftlicher Flächen
- Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 27.10.2020 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 39 sowie den Entwurf zur 34. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet westlich Börringbaumer Weg, nördlich der Straße Husberger Moor (B430) sowie östlich und südlich landwirtschaftlicher Flächen gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Mithilfe der Bauleitplanung sollen die planerischen Voraussetzungen zur Schaffung von Entwicklungsmöglichkeiten des ortsansässigen Unternehmens getroffen werden.
Die Entwurfsunterlagen liegen öffentlich aus und können nach vorheriger telefonischer Anmeldung eingesehen werden.
Zeit | 08.12.2020 bis 19.01.2021 während der Dienststunden montags bis donnerstags von 08:30 bis 17:00 Uhr und freitags von 08:30 bis 12:00 Uhr |
Ort | Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung Brachenfelder Straße 1 bis 3 (Erdgeschoss) |
Die ausgelegten Planunterlagen umfassen:
a) Entwurf zur 34. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Entwurf der Planzeichnung
- Entwurf zur Begründung mit Umweltbericht (gem. § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB); hierin werden die einzelnen Schutzgüter in Anbetracht planerischer Szenarien beschrieben und bewertet.
- Übersicht über die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Abwägungstabelle), insbesondere der Landes- und Kreisplanung sowie dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit und Technologie
- Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
b) Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 39
- Entwurf der Planzeichnung
- Entwurf zur Begründung mit Umweltbericht (gem. § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB); hierin werden die einzelnen Schutzgüter in Anbetracht planerischer Szenarien beschrieben und bewertet. Zusätzlich wurden die Belange des Artenschutzes ermittelt sowie der Eingriff der Planung bilanziert
- Übersicht über die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Abwägungstabelle), insbesondere der Landes- und Kreisplanung sowie dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit und Technologie
- Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
- Linksabbieger B430 – Lageplan
- Linksabbieger B430 – Schnitt
Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die ausliegenden über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Während der Auslegungsfrist können alle, die an der Planung interessiert sind, die Planunterlagen nach vorheriger Anmeldung einsehen und Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Des Weiteren können Stellungnahmen auch per E-Mail an katharina.jakobi@neumuenster.de gesendet werden.
Zur Eindämmung des SARS-CoV-2 ist das Verwaltungsgebäude der Stadt Neumünster nur nach vorheriger Terminvereinbarung (04321/9422672, 04321/9420) betretbar. In dem Fall, dass aufgrund von Änderungen der Bestimmungen zur Eindämmung des SARSCoV-2 kein Zutritt für die Öffentlichkeit in das Stadthaus Neumünster mehr möglich ist, können die Entwurfsunterlagen zusätzlich zur Bereitstellung im Internet auch auf Antrag per E-Mail oder per Post versendet werden. Weitere Hinweise und Schutzbestimmungen sind von der Website der Gemeinde Bönebüttel und der Stadt Neumünster zu entnehmen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Bönebüttel deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist. Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein. Sofern eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben wird, erhält dessen Absender keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen sind dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“ zu entnehmen, das zusammen mit den Planunterlagen ausliegt.
- Übersichtsplan
Hinweis
Die Inhalte unter "Beteiligung der Öffentlichkeit" werden nach Ablauf der Beteiligungs- und Auslegungsfrist gelöscht.
Datenschutzerklärung
Datenschutzhinweise nach Art. 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für die Erhebung, Speicherung und Weitergabe von personenbezogenen Daten im Aufgabenfeld der Abteilung Stadtplanung und Erschließung der Stadt Neumünster, v.a. nach den Vorschriften des Baugesetzbuches: