Flächennutzungsplan des ehemaligen Amtes Bokhorst für die Gemeinde Bönebüttel im Kreis Plön

Die Gemeinde Bönebüttel hat aus ihrer damaligen Zugehörigkeit zum ehemaligen Amt Bokhorst einen gemeinsamen Flächennutzungsplan mit den Gemeinden Großharrie, Rendswühren, Schillsdorf und Tasdorf.

Die Ämter Bokhorst und Wankendorf  wurden zum Amt Bokhorst-Wankendorf im Jahr 2008 zusammengeführt.

Die ursprünglich auch zum neugebildeten Amt Bokhorst-Wankendorf zugehörige Gemeinde Bönebüttel ist aus dem Amt ausgetreten und hat mit der Stadt Neumünster eine Verwaltungsgemeinschaft gebildet. Die Gemeinden Großharrie, Rendswühren, Schillsdorf und Tasdorf  werden von dem heutigen Amt Bokhorst-Wankendorf verwaltet.

Die Vertretungen der Gemeinden Bönebüttel, Großharrie, Rendswühren, Schillsdorf und Tasdorf haben beim Amt Bokhorst - Wankendorf das Verlangen auf Rückübertragung ihrer Planungshoheit gestellt.

Der Amtsausschuss des Amtes Bokhorst-Wankendorf hat einstimmig der Rückübertragung der Planungshoheit auf die Gemeinden nach § 5 Abs. 2 AO zugestimmt.

Da der Zweck einer gemeinsamen Planung erreicht ist und damit künftig die Voraussetzungen für eine gemeinsame Planung entfallen sind, hat das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein mit Schreiben vom 30.04.2009 gemäß § 204 Abs. 1 Satz 5 BauGB zugestimmt, dass künftig die beteiligten Gemeinden den gemeinsamen Flächennutzungsplan für ihr Gemeindegebiet eigenständig ändern, ergänzen oder neu aufstellen dürfen.

Die Vergabe der Nummern für Flächennutzungsplan-Änderungen erfolgt jedoch weiterhin nicht fortlaufend für die jeweilige Gemeinde sondern wird in Abstimmung mit dem Amt Bokdorf-Wankendorf fortlaufend für den gemeinsamen Flächennutzungsplan vergeben.

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der Gemeinde Bönebüttel in den Grundzügen dargestellt. Hierbei werden für alle Flächen im Gemeindegebiet Darstellungen zur vorgesehenen Art der Bodennutzung als Bauflächen (Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen, gewerbliche Bauflächen und Sonderbauflächen), Verkehrsflächen, Grünflächen, Wasserflächen, Flächen für die Landwirtschaft und Wald usw. getroffen. Die möglichen Inhalte eines Flächennutzungsplanes werden durch das Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt.

Der Flächennutzungsplan ist behördenverbindlich, hat aber keinen Rechtsnormcharakter. Dies bedeutet: Wenn ein bestimmtes Grundstück hier als Teil einer Baufläche dargestellt ist, kann daraus allein noch kein Anspruch auf eine Baugenehmigung hergeleitet werden. Der FNP dient jedoch vor allem als Grundlage für die nachfolgende Aufstellung von Bebauungsplänen für einzelne Teilbereiche innerhalb des Stadtgebietes.

Die Aufstellung des Flächennutzungsplanes und seiner Änderungen erfolgt in einem Verfahren, das dem zur Aufstellung eines Bebauungsplanes ähnelt. Im Gegensatz zu Bebauungsplänen bedürfen Flächennutzungspläne allerdings zusätzlich der Genehmigung durch den Innenminister des Landes Schleswig-Holstein, bevor sie in Kraft gesetzt werden können.

Ob sich zurzeit eine Änderung des FNP in der öffentlichen Auslegung befindet, erfahren Sie auf der Seite "Beteiligung der Öffentlichkeit".

Änderungen im Überblick