Stromkonzessionsvertrag

Die Gemeinde gibt bekannt, dass der Stromkonzessionsvertrag Ende 2027 abläuft. Wer sich für einen Neuabschluss interessiert, sollte sich melden.

Das Bild zeigt Teile einer Stromanlage.

Der bestehende Wegenutzungsvertrag mit der Schleswig-Holstein Netz GmbH für das Stromverteilnetz der allgemeinen Versorgung (Stromkonzessionsvertrag) im Gemeindegebiet wird am 31.12.2027 ablaufen.

Wer sich für den Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrags interessiert, wird gebeten, seine Interessensbekundung innerhalb einer Frist von drei Kalendermonaten nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung vom 22. Mai 2025 in Textform an folgende E-Mail-Adresse zu richten: Verwaltungsgemeinschaften@neumuenster.de Nach dem genannten Termin eingehende Interessensbekundungen werden nicht berücksichtigt.