Öffentliche Auslegung

Der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan Nr. 33 ("Biogasanlage Sickfurt") müssen geändert werden. Die Vorentwürfe liegen jetzt aus.

Der Vorentwurf der 47. Änderung des Flächennutzungsplanes des ehemaligen Amtes Bokhorst für die Gemeinde Bönebüttel sowie der Vorentwurf zur Satzung über die 1. Änderung und Ergänzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 33 mit der Bezeichnung „Biogasanlage Sickfurt“ für das Gebiet „nördlich der Straße 'Sickkampsredder', südlich der ‚Geilenbek‘, westlich der Straße 'Sickfurt' und östlich der Straße ‚Sickkamp“ der Gemeinde Bönebüttel liegen öffentlich aus. 

Auf der Seite Öffentlichkeitsbeteiligung finden Sie viele Informationen zu dem Thema: unter anderem die Planzeichnung und die Begründung mit integriertem Umweltbericht sowie den Vorhaben- und Erschließungsplan. Bis 02. Januar 2025 haben Sie die Gelegenheit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich im Zeitraum der öffentlichen Auslegung zur Planung zu äußern.