Wahlen

Europawahl am 09. Juni 2024

Briefwahlunterlagen beantragen

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 Grundgesetz sowie alle, die über die Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union verfügen und am Wahltag

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich mindestens seit dieser Zeit sonst gewöhnlich aufhalten
  • weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen, vom aktiven Wahlrecht zum Europäischen Parlament ausgeschlossen sind
  • in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen sind.

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

Bei einem Umzug (Neuanmeldung oder Ummeldung) bekommen Sie Informationen von der Meldebehörde.

Über die Seite "Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines können Sie vom 28. April 2024 bis zum 04. Juni 2024, 10:00 Uhr, die Briefwahlunterlagen für die Europawahl 2024 für die Gemeinde Bönebüttel online beantragen.

Noch einfacher geht es, wenn Sie den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung nutzen. Die Wahlbenachrichtigung wird bis spätestens 19. Mai 2024 zugestellt.

Bitte beachten Sie, dass Sie ins Wählerverzeichnis eingetragen sein müssen, damit Sie den Service nutzen können.

Sie können die Briefwahlunterlagen per Brief mit dem Antrag auf einen Wahlschein auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung beantragen. Bitte senden Sie den Antrag an folgende Anschrift:

Stadt Neumünster
– Wahlangelegenheiten –
Großflecken 63
24534 Neumünster

Bitte beachten Sie, dass Sie ins Wählerverzeichnis eingetragen sein müssen, damit Sie den Service nutzen können.

Sie können die Briefwahlunterlagen auch persönlich in unserem Briefwahlbüro beantragen und auch direkt dort wählen. Hierfür benötigen Sie Ihren Personalausweis, Reisepass oder die Wahlbenachrichtigung. Das Briefwahlbüro befindet sich im Neuen Rathaus, Großflecken 59 in der 2. Etage, Südflügel, Zimmer 2.5, 24534 Neumünster.

Hier können Sie die Unterlagen vom 29. April bis 07. Juni 2024, 18:00 Uhr beantragen.

Öffnungszeiten: 
Montag08:00 – 12:00 Uhr
14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag08:00 – 14:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 – 12:00 Uhr
14:00 – 17:30 Uhr
Freitag08:00 – 12:00 Uhr

Sofern Sie die Unterlagen nicht persönlich beantragen, muss eine schriftliche Vollmacht vorliegen, die persönlich unterschrieben wurde.

Bitte beachten Sie, dass eine Person nicht mehr als vier Wahlscheine in Empfang nehmen darf.

Ihr Ansprechpartner in Neumünster

Abteilung Ordnungsangelegenheiten
Arbeitsgruppe Ordnungsaufgaben/Wahlen
Altes Rathaus
Großflecken 63 • 24534 Neumünster

Herr Lickfett
Telefon 04321 942 2305
E-Mail

Öffnungszeiten 
Montag08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag08:00 bis 14:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 bis 12:00 Uhr
14:30 bis 17:30 Uhr
Freitag08:00 bis 12:00 Uhr

Wahlergebnisse im Rückblick

Sie möchten das Ergebnis der Kommunalwahl in Ihrer Gemeinde anschauen, dann empfehlen wir Ihnen folgenden Link:

Gemäß § 36 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes und § 64 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung wird hiermit das vom Gemeindewahlausschuss der Stadt Neumünster in der öffentlichen Sitzung am 08.05.2018 festgestellte Ergebnis der Gemeindewahl in der Gemeinde Bönebüttel vom 06. Mai 2018 bekanntgegeben:

Auf dem Portal der Landesregierung finden Sie ausführliche Informationen über Wahlen in Schleswig-Holstein.

Auch barrierefreie Informationen in "Leichter Sprache", in vorgelesener Form und in Gebärdensprache (Video) werden dort angeboten.