Wahlen
Europawahl am 09. Juni 2024
Briefwahlunterlagen beantragen
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 Grundgesetz sowie alle, die über die Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union verfügen und am Wahltag
- das 16. Lebensjahr vollendet haben
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich mindestens seit dieser Zeit sonst gewöhnlich aufhalten
- weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen, vom aktiven Wahlrecht zum Europäischen Parlament ausgeschlossen sind
- in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen sind.
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Bei einem Umzug (Neuanmeldung oder Ummeldung) bekommen Sie Informationen von der Meldebehörde.
Briefwahlunterlagen online beantragen
Über die Seite "Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines können Sie vom 28. April 2024 bis zum 04. Juni 2024, 10:00 Uhr, die Briefwahlunterlagen für die Europawahl 2024 für die Gemeinde Bönebüttel online beantragen.
Noch einfacher geht es, wenn Sie den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung nutzen. Die Wahlbenachrichtigung wird bis spätestens 19. Mai 2024 zugestellt.
Bitte beachten Sie, dass Sie ins Wählerverzeichnis eingetragen sein müssen, damit Sie den Service nutzen können.
Briefwahlunterlagen per Brief beantragen
Sie können die Briefwahlunterlagen per Brief mit dem Antrag auf einen Wahlschein auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung beantragen. Bitte senden Sie den Antrag an folgende Anschrift:
Stadt Neumünster
– Wahlangelegenheiten –
Großflecken 63
24534 Neumünster
Bitte beachten Sie, dass Sie ins Wählerverzeichnis eingetragen sein müssen, damit Sie den Service nutzen können.
Briefwahlunterlagen persönlich beantragen
Sie können die Briefwahlunterlagen auch persönlich in unserem Briefwahlbüro beantragen und auch direkt dort wählen. Hierfür benötigen Sie Ihren Personalausweis, Reisepass oder die Wahlbenachrichtigung. Das Briefwahlbüro befindet sich im Neuen Rathaus, Großflecken 59 in der 2. Etage, Südflügel, Zimmer 2.5, 24534 Neumünster.
Hier können Sie die Unterlagen vom 29. April bis 07. Juni 2024, 18:00 Uhr beantragen.
Öffnungszeiten: | |
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Montag | 08:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 16:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 – 14:00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 08:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 – 12:00 Uhr |
Für den Fall, dass ich die Unterlagen nicht persönlich beantrage.
Sofern Sie die Unterlagen nicht persönlich beantragen, muss eine schriftliche Vollmacht vorliegen, die persönlich unterschrieben wurde.
Bitte beachten Sie, dass eine Person nicht mehr als vier Wahlscheine in Empfang nehmen darf.
Ihr Ansprechpartner in Neumünster
Abteilung Ordnungsangelegenheiten
Arbeitsgruppe Ordnungsaufgaben/Wahlen
Altes Rathaus
Großflecken 63 • 24534 Neumünster
Herr Lickfett
Telefon 04321 942 2305
E-Mail
Öffnungszeiten | |
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Montag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 bis 14:00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 08:00 bis 12:00 Uhr 14:30 bis 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Wahlergebnisse im Rückblick
Kommunalwahl am 14. Mai 2023
Sie möchten das Ergebnis der Kommunalwahl in Ihrer Gemeinde anschauen, dann empfehlen wir Ihnen folgenden Link:
Landtagswahl am 08. Mai 2022
Bundestagswahl am 26. September 2021
Europawahl am 26. Mai 2019
Kommunalwahl am 06. Mai 2018
Gemäß § 36 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes und § 64 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung wird hiermit das vom Gemeindewahlausschuss der Stadt Neumünster in der öffentlichen Sitzung am 08.05.2018 festgestellte Ergebnis der Gemeindewahl in der Gemeinde Bönebüttel vom 06. Mai 2018 bekanntgegeben:
- Amtliche Bekanntmachung (pdf-Datei)
Wahlen in Schleswig-Holstein
Auf dem Portal der Landesregierung finden Sie ausführliche Informationen über Wahlen in Schleswig-Holstein.
Auch barrierefreie Informationen in "Leichter Sprache", in vorgelesener Form und in Gebärdensprache (Video) werden dort angeboten.