veröffentlicht am 08.08.2014 14:35 Uhr
Nach der neuen, ab dem 23.07.2014 geltenden Hauptsatzung der Gemeinde Bönebüttel gilt zukünftig: Satzungen und Verordnungen der Gemeinde werden durch Aushang an den amtlichen Bekanntmachungstafeln der Gemeinde Bönebüttel, die sich vor dem Feuerwehrgerätehaus Dorftstraße 5, vor dem Feuerwehrgerätehaus Bönebütteler Damm 152 und Bönebütteler Damm 40 (bei der Bushaltestelle) befinden, während der Dauer von einer Woche bekannt gemacht. Die Bekanntmachung ist mit dem Ablauf des letzten Tages der Aushangfrist bewirkt.
Informationshalber werden diese Veröffentlichungen außerdem zusätzlich unter der Internetadresse „www.gemeinde-boenebuettel.de“, dort aber nicht mehr wie bisher unter „Amtliche Bekanntmachungen“, sondern unter „Veröffentlichungen“ zur Verfügung gestellt.
Bönebüttel, 08.08.2014
Der Bürgermeister
Udo Runow